Der Verleiher von Arbeitnehmern kann sich nicht auf die im Betrieb des Entleihers geltenden Ausschlussfristen berufen

Nimmt ein Leiharbeitnehmer den Verleiher aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes auf eine höhere Vergütung in Anspruch, so kann sich der Verleiher nicht auf die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen berufen, wenn in dem Vertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher keine Ausschlussfristen geregelt sind.

Das BAG sieht in den Ausschlussfristen des Entleiherbetriebs keine wesentlichen Arbeitsbedingungen, die auch im Verhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer Anwendung finden.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 7 10 vom 23.03.2011
Normen: AÜG § 10 IV
[bns]