Blitzeinschlag als Arbeitsunfall

Auch ein entfernter Blitzeinschlag ohne körperliche Verletzungen kann als Arbeitsunfall gewertet werden und zur Zahlung einer Verletztenrente führen.


Der Mitarbeiter eines Flughafens befand sich auf dem Rollfeld, als in 150 m Entfernung der Blitz einschlug. Es folgten Lärm und herumfliegende Gesteinsbrocken. Der Mitarbeiter erlitt einen Schock und eine posttraumatische Belastungsstörung.

Entgegen der Versicherung wertete das Gericht das Geschehen als Arbeitsunfall und sprach dem Geschädigten eine Verletztenrente zu. Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist es demnach nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer direkt vom Blitz getroffen wird. Ausreichend ist auch ein Einschlag in seiner Nähe und ein daraus resultierender Gesundheitsschaden.
 
Sozialgericht Stuttgart, Urteil SG S S 21 U 233 09 vom 15.05.2013
Normen: § 8 SGB VII
[bns]