Bereicherung auf Firmenkosten rechtfertigt fristlose Kündigung

Die Verletzung einer Abmahnung und fristlos.

In dem entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer bei einem Automobilhersteller im Ausland beschäftigt und bewohnte mietfrei eine Dienstvilla. Der Arbeitnehmer ließ auf Kosten des Arbeitgebers eine Home-Entertaiment-Anlage und ein Fitnessstudio im Keller einrichten. Zudem ließ er die Waschküche umfangreich umbauen, um den Einbau einer neuen Waschmaschine und eines Trockners zu ermöglichen und schaffte zudem einen neuen Weinkühlschrank an. Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer aufgrund seines verschwenderischen Verhaltens ohne vorherige Abmahnung und fristlos. Das Gericht befand die Kündigung für wirksam. Demnach zeigte das Verhalten des Arbeitnehmers deutlich, dass er seine privaten Interessen über die des Arbeitgebers stellt. Einer Abmahnung bedurfte es in dem entschiedenen Fall auch trotz der langen Betriebszugehörigkeit des Betroffenen aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung nicht.
 
Landesarbetsgericht Baden-Württemberg, Urteil LAG BW 3 Sa 129 12 vom 11.07.2013
[bns]