Unser Leistungsspektrum im Familienrecht

Nach der Trennung stellen sich viele Fragen. Dabei bestehen gerade in der Anfangsphase der Trennung viele Unsicherheiten. Welche Ansprüche habe ich? Bekomme ich Unterhalt? Was geschieht mit der Ehewohnung / Immobilie? Was passiert mit unseren gemeinsamen Verbindlichkeiten? Wie regelt sich der Umgang mit den Kindern? Verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht? Wie setze ich meine Ansprüche effektiv durch?

Wir helfen Ihnen in dieser schwierigen Zeit und vertreten Ihre Interessen mit Durchsetzungskraft sowohl außergerichtlich als gerichtlich.

Aktuelles zum Kindesunterhalt

Hier finden Sie weiterführende Informationen bzgl. Kindesunterhalt und einen Verweis auf die Düsseldorfer Tabelle.

Weiterlesen …

Familienrechtliche Bereiche

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend in allen familienrechtlichen Bereichen. Dazu zählen insbesondere:

  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt (inkl. Zusatzkosten, wie Klassenfahrt, Nachhilfe etc.)
  • Unterhalt nicht verheirateter Eltern aus Anlass der Geburt
  • Elternunterhalt („Heimfall“)
  • Zwangsvollstreckungsverfahren (insb. Durchsetzung von Unterhaltsforderungen)
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Kindesherausgabe
  • Inobhutnahme eines Kindes durch das Jugendamt
  • Vaterschaftsanfechtung/-feststellung
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinn – Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten
  • Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft
  • Vermögensauseinandersetzung nicht miteinander verheirateter Lebenspartner (insb. Immobilienauseinandersetzung, Kontentrennung)
  • Wohnungszuweisung
  • Hausratsteilung
  • Gewaltschutzverfahren
  • Unterlassungsverfügung

Trennung und das Sorgerecht

Die Trennung der Ehegatten wirkt sich umgehend auf die wirtschaftliche Situation aus. In der Regel erfolgt eine räumliche Trennung. Es fallen Umzugskosten, Mietkosten etc. an. Oft ist ein Ehegatte nunmehr dringend auf die Zahlung von Unterhalt angewiesen. Wir berechnen Ihre Unterhaltsansprüche und tragen Sorge dafür, dass der Unterhalt auch tatsächlich gezahlt wird. Werden Sie mit unrealistischen Forderungen konfrontiert? Wir prüfen den Unterhaltsanspruch und verteidigen Sie gegen zu hohe Forderungen.

Immer mehr Eltern sind heute beruflich stark eingebunden. Dies führt häufig zu Problemen, wenn es um das Umgangsrecht geht. Regelmäßiger und kontinuierlicher Kontakt mit beiden Elternteilen ist wichtig für die Entwicklung des Kindes. Wir unterstützen Sie dabei, eine verbindliche Umgangsvereinbarung zu erzielen. Neben der Durchsetzung des Umgangsrechts, helfen wir aber auch in Situationen, in denen der Umgang mit einem Elternteil gerade nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist. Dann kommt ein Verfahren auf Umgangsausschluss in Betracht.

Es kommt nicht selten vor, dass ein Elternteil wichtige Unterschriften für das Kind verweigert und ein Elternteil nicht handlungsfähig ist (Ummeldung, Schulanmeldung, Bankkontoeröffnung, etc.). Wirkt ein Elternteil in sorgerechtlichen Fragen nicht mit, ist oftmals ein Sorgerechtsverfahren notwendig. Auch ein geplanter Umzug mit dem Kind sollte mit dem anderen Elternteil abgesprochen sein. Hieran hängen viele sorgerechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Denn mit dem Umzug geht ein Abbruch der sozialen Kontakte des Kindes einher. Ist nach der Trennung der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes streitig, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil übertragen werden. Es gibt noch zahlreiche andere Fälle, in denen das Sorgerecht betroffen ist. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung und sorgen außergerichtlich und gerichtlich für eine Klärung der Problematik.

In der Praxis nehmen die Fälle zu, in denen es um die Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt geht. Kommt es zur Herausnahme des Kindes aus der Familie, ist schnelles Handeln geboten. Erste Hilfe bietet ein Verfahren auf Herausgabe des Kindes. Wir stellen die erforderlichen Anträge und vertreten Sie effektiv vor Gericht.

Trennung und Scheidung

Auch im Falle einer einvernehmlichen Trennung sind viele Dinge oft regelungsbedürftig. Sicherheit für beide Ehegatten bietet hier eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Vereinbarung, welche für beide Ehegatten Rechtssicherheit für die Zukunft schafft.

Wir betreuen nicht nur die bereits konfliktbelastete Situation einer Trennung oder Scheidung nebst Folgestreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Vielmehr legen wir auch im Rahmen unserer Beratungstätigkeit einen Schwerpunkt auf die familienrechtlichen Verhältnisse zu Beginn einer Partnerschaft oder Familie unter Beachtung der vertragsrechtlichen, erbrechtlichen oder auch vermögensrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Denn viele Probleme im Familienrecht lassen sich durch eine frühzeitige rechtliche Gestaltung und Vereinbarung für die Zukunft lösen und vermeiden. Insbesondere solche, die in Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen stehen.

Durch kompetenten Rat und differenzierte Rechtsberatung gewährleisten wir Ihnen in diesem Tätigkeitsfeld die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ihr Ansprechpartner im Familienrecht

Fachanwalt Klaus-B. Behler